Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Wake Upp GmbH & Co KG
Dirk Bäringhausen (Gesellschafter)
In den Kämpen 5
34508 Willingen (Upland)
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 5632 40 79 70
E-Mail: info@k1-hotel-willingen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-ID: DE309361660
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dirk Bäringhausen
In den Kämpen 5
34508 Willingen (Upland)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: NOVEMBER 2024)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es
frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und
bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet
sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für
die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden
gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder
Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie
die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
folgende Ausfallzahlungen zu leisten:
Gelten für Januar, Februar, Mai, Juni, September & Oktober
(a) Familien, Einzelreisende & ab 14.Tag vor Anreise 75%
Kleingruppen bis 9 Personen ab 6. Tage vor Anreise 90 %
Gelten für März, April, Juli, August, November & Dezember
(b) Familien, Einzelreisende & ab 3.Tag vor Anreise 90%
Kleingruppen bis 9 Personen
Gelten ganzjährig
(c) Gruppen ab 10 Personen: ab 30. Tage vor Anreise 75 %
ab 7. Tage vor Anreise oder
Nichterscheinen 90 %
4.4 Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem
Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als
3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr WakeUpp
GmbH&Co KG; In den Kämpen; 34508 Willingen. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand WakeUpp GmbH&Co KG; In den Kämpen;
34508 Willingen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
1.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.